AGB
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Fotografen Marcel Völker (im Folgenden: Auftragnehmer) und seinen Kunden (im Folgenden: Auftraggeber). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich zustimmt.
1.2. "Fotos" im Sinne dieser AGB umfassen alle digitalen Produkte, die der Auftragnehmer herstellt, unabhängig von Technik oder Medium. Dies schließt insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos ein.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
2.2. Der Auftraggeber kann die Anfertigung von Fotos per E-Mail über das Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anfragen. Eine Anfrage ist noch kein verbindliches Angebot.
2.3. Auf Anfrage gibt der Auftragnehmer per E-Mail ein rechtsverbindliches Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Das Angebot ist zehn Werktage gültig.
2.4. Der Auftraggeber kann das Angebot innerhalb der genannten Frist per E-Mail, Telefon oder schriftlich annehmen. Die Annahme führt zum verbindlichen Vertragsabschluss.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist an, handelt es sich um ein erneutes Angebot, das der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Eine Auftragsbestätigung oder Vorschussrechnung des Auftragnehmers gilt als Annahmeerklärung.
3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (z.B. Wegbeschreibungen, Kontaktdaten, Sonderwünsche).
3.2. Der Auftraggeber garantiert, dass das Fotografieren an den jeweiligen Standorten außerhalb der vom Auftragnehmer vorgegebenen Orte erlaubt ist. Wartezeiten durch Fotografierverbote gelten als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und Mängelrügen bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes, Bildkomposition, Perspektive, Lichtführung, Farbgebung, Bildbearbeitung und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich, ohne dass er Subunternehmer beauftragt. Der Auftragnehmer arbeitet als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert während der Hochzeits-/Veranstaltungsdauer des Auftraggebers im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs. Der Auftraggeber kann jedoch zusätzliche Stunden am selben Tag buchen.
4.3. Der Auftragnehmer liefert die Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. JPEG) aus. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe der RAW-Dateien.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt die Fotos innerhalb von vier Wochen nach dem Fotoshooting (bei normalen Shootings) bzw. sechs Wochen nach der Hochzeit. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein individueller Übergabetermin vereinbart.
5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN
5.1. Wenn die tatsächliche Arbeitszeit vor Ort den vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraum auf Wunsch des Auftraggebers überschreitet, wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde auf Basis des vorher vereinbarten Stundensatzes (bzw. anteilig des Paketpreises) abgerechnet.
5.2. Die Vergütung des Auftragnehmers wird nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung und Rechnungsstellung fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu zahlen.
5.3. Die Übergabe der fertigen Fotos an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der gestellten Rechnung. Ein Anspruch auf vorzeitige Aushändigung des Bildmaterials besteht nicht.
5.4. Die An- und Abreise des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Ahaus (48683) aus. Die Anfahrt im Umkreis von 15 km von Ahaus wird nicht berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Wenn die An- und Abreise den vereinbarten Umfang überschreitet, werden folgende Reisekosten zusätzlich zu den vorherigen Differenzen berechnet: 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer zuzüglich 15 € pro angefangene 30 Minuten Anfahrtsweg. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei notwendiger Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten und Spesen für die Übernachtung berechnet.
6. AUFTRAGSÄNDERUNGEN, -ERWEITERUNGEN UND -KÜNDIGUNG
6.1. Falls eine Partei gesetzliche Kündigungsrechte ausübt, gelten die folgenden Bestimmungen.
6.2. Wenn der Auftraggeber kündigt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Anteils der vereinbarten Vergütung gemäß Klausel 5.2, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder dass der Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten hat.
6.3. Kann der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung aufgrund von Unfall, Krankheit oder eines sonstigen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Umstands nicht erbringen, wird er den Auftraggeber hiervon unverzüglich informieren und sich nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzlösung bemühen. Kann der Auftrag nicht durchgeführt werden und kommt keine zumutbare Ersatzlösung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.4. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt hiervon unberührt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bleiben die Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt einfache Nutzungsrechte an den Fotos für den privaten Gebrauch. Das Recht zur Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird nur für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft eine Vorauswahl der Fotos. Aus dieser Vorauswahl wählt der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Anzahl an Fotos aus.
8. HAFTUNG
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 8.3 bis 8.5 ausgeschlossen.
8.3. Für den Fall eines Datenverlustes oder des Verlustes von Bildmaterial (z. B. durch Beschädigung, Diebstahl oder technischen Defekt von Speichermedien) wird vereinbart, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der Daten verkehrsübliche Sorgfalt walten lässt (insb. durch die Verwendung von Kameras mit zwei parallelen Speicherkartenslots zur sofortigen Redundanz und zeitnahe Backups). Sollte es trotz Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten zu einem unvorhersehbaren technischen Defekt oder Datenverlust kommen, haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf die Summe des für diesen Auftrag vereinbarten Netto-Honorars.
8.4. Wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.2 dieser AGB haftet, ist diese Haftung auf die Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehen konnte oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Außerdem können mittelbare Schäden und Folgeschäden, die aufgrund von Mängeln des Leistungsgegenstands entstehen, nur ersetzt werden, wenn solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.5. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE UND ABTRETUNG
9.1. Der Auftraggeber kann nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Gleiches gilt für das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10. DATENSCHUTZINFORMATIONEN FÜR DEN AUFTRAGGEBER
10.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrages und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Kurz-Datenschutzinformationen für Shootings und Events (gemäß Art. 13 DSGVO) jederzeit auf der Website des Auftragnehmers unter https://www.marcel-voelker-photo.de/datenschutz einsehbar sind.
10.3. Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (z. B. Gästen einer Veranstaltung) an den Auftragnehmer übermittelt oder diese fotografiert werden, stellt der Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher, dass die betroffenen Personen über die Fotografie und den Link zu den Datenschutz-Informationen informiert sind (z. B. durch einen dezenten Hinweis in den Einladungen oder auf der Event-Website).
11. SCHRIFTFORM
11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen beiden Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
12. ANWENDBARES RECHT
12.1. Es gilt deutsches Recht. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2. Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien ist Ahaus. Der Gerichtsstand ist Ahaus, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.