AGB
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Fotografen Marcel Völker (im Folgenden: Auftragnehmer) und seinen Kunden (im Folgenden: Auftraggeber). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich zustimmt.
1.2. "Fotos" im Sinne dieser AGB umfassen alle digitalen Produkte, die der Auftragnehmer herstellt, unabhängig von Technik oder Medium. Dies schließt insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos ein.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
2.2. Der Auftraggeber kann die Anfertigung von Fotos per E-Mail über das Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anfragen. Eine Anfrage ist noch kein verbindliches Angebot.
2.3. Auf Anfrage gibt der Auftragnehmer per E-Mail ein rechtsverbindliches Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Das Angebot ist zehn Werktage gültig.
2.4. Der Auftraggeber kann das Angebot innerhalb der genannten Frist per E-Mail, Telefon oder schriftlich annehmen. Die Annahme führt zum verbindlichen Vertragsabschluss.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist an, handelt es sich um ein erneutes Angebot, das der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Eine Auftragsbestätigung oder Vorschussrechnung des Auftragnehmers gilt als Annahmeerklärung.
3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (z.B. Wegbeschreibungen, Kontaktdaten, Sonderwünsche).
3.2. Der Auftraggeber garantiert, dass das Fotografieren an den jeweiligen Standorten außerhalb der vom Auftragnehmer vorgegebenen Orte erlaubt ist. Wartezeiten durch Fotografierverbote gelten als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und Mängelrügen bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich, ohne dass er Subunternehmer beauftragt. Der Auftragnehmer arbeitet als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert während der Hochzeits-/Veranstaltungsdauer des Auftraggebers im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs. Der Auftraggeber kann jedoch zusätzliche Stunden am selben Tag buchen.
4.3. Der Auftragnehmer liefert die Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. JPEG) aus. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe der RAW-Dateien.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt die Fotos innerhalb von vier Wochen nach dem Fotoshooting (bei normalen Shootings) bzw. sechs Wochen nach der Hochzeit. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein individueller Übergabetermin vereinbart.
5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN
5.1. Wenn die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum überschreitet, wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
5.2. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten ist. Der Auftraggeber ist zur Vorauszahlung verpflichtet. Für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich.
5.3. Wenn diese Zahlung nicht fristgerecht eingeht, wird der Auftragnehmer unter angemessener Fristsetzung eine Zahlungsaufforderung senden. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu verweigern. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf gesetzliche Rücktrittsrechte oder Schadensersatzansprüche.
5.4. Die restliche Vergütung ist nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen, jedoch nicht vor Übergabe der Fotos an den Auftraggeber, zu zahlen.
5.5. Die An- und Abreise des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Ahaus (48683) aus. Die Anfahrt im Umkreis von 20 km von Ahaus (50 km bei Hochzeiten) wird nicht berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Wenn die An- und Abreise den vereinbarten Umfang überschreitet, werden folgende Reisekosten zusätzlich zu den vorherigen Differenzen berechnet: 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer zuzüglich 8 € pro 15 Minuten Anfahrtsweg. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei notwendiger Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten und Spesen für die Übernachtung berechnet.
6. AUFTRAGSÄNDERUNGEN, -ERWEITERUNGEN UND -KÜNDIGUNG
6.1. Falls eine Partei gesetzliche Kündigungsrechte ausübt, gelten die folgenden Bestimmungen.
6.2. Wenn der Auftraggeber kündigt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Anteils der vereinbarten Vergütung gemäß Klausel 5.2, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder dass der Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten hat.
6.3. Im Falle einer Kündigung wird die Anzahlung des Auftrages einbehalten.
6.5. Falls der Auftragnehmer den Auftrag aufgrund von Krankheit oder Verschulden nicht ausführen kann, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber bei der Suche nach einem geeigneten Ersatz zu helfen.
6.6. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt hiervon unberührt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bleiben die Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt einfache Nutzungsrechte an den Fotos für den privaten Gebrauch. Das Recht zur Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird nur für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftraggeber trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, alle Fotos zu erhalten.
8. HAFTUNG
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Klausel 8.3 ausgeschlossen.
8.3. Wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB haftet, ist diese Haftung auf die Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehen konnte oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Außerdem können mittelbare Schäden und Folgeschäden, die aufgrund von Mängeln des Leistungsgegenstands entstehen, nur ersetzt werden, wenn solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz entstehen, unabhängig von den Bedingungen in Absatz 8.1 bis 8.3 dieser AGB.
8.5. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aufgrund von Mängeln gemäß § 536a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers ausgeschlossen.
9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE UND ABTRETUNG
9.1. Der Auftraggeber kann nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer aufrechnen. Gleiches gilt für das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10. DATENSCHUTZINFORMATIONEN FÜR DEN AUFTRAGGEBER
10.1. Bei Vertragsabschluss einer Hochzeit händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Datenschutzerklärung aus, die Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses enthält. Bei normalen Shootings muss der Auftraggeber die Datenschutzerklärung von Marcel Völker zur Kenntnis nehmen.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen allen anderen Parteien zugänglich zu machen, die mit der Leistung des Auftragnehmers in Berührung kommen.
10.3. Der Auftragnehmer wird auftretende Rückfragen beantworten und gedruckte Ausfertigungen der Datenschutzerklärung während der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
11. SCHRIFTFORM
11.1. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bestimmungen.
12. ANWENDBARES RECHT
12.1. Es gilt deutsches Recht. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2. Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien ist Ahaus. Der Gerichtsstand ist Ahaus, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.